Termine & Honorar

 

Ablauf

  • Innerhalb von zwei bis drei Wochen können Sie i.d.R. einen Termin erhalten.
  • Die Beratung von Familien mit Säuglingen/Kleinkindern ist erfahrungsgemäß oft schon nach 1–3 Sitzungen erfolgreich.
  • Auch bei Erwachsenen kann manchmal ein einmaliges Gespräch mit „Blick von außen“ helfen, wieder klarer zu sehen.
  • Bei komplexeren Problemen braucht es i.d.R. mehr Zeit. Termine im Abstand von 2–4 Wochen haben sich dabei bewährt.  
  • Dies werden wir im Erstgespräch miteinander abstimmen.

 

Für meine Leistungen berechne ich folgende Kosten 

Die Grundlage für die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Daraus ergeben sich folgende Investitionen:

 

Für Erwachsene

  • Pro Beratungs-Einheit á 60 Minuten: 100 Euro 
  • Erstgespräch bis zu 75 Min möglich:  125 Euro

 

Die Kosten für Paarberatung und Familiengespräche sind grundsätzlich keine Kassenleistung in Deutschland, weshalb hier keine Gebührenverordnung als Grundlage dienen kann. Hier ergeben sich folgende Investitionen:

 

Für Paare und Familien

 

  • Paar- oder Familiengespräche à 90 Minuten: 150 Euro

 

Bitte beachten Sie, dass ich keinen Kassensitz habe. Ich praktiziere über die Heilerlaubnis für Heilpraktiker Psychotherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker in der Regel nicht!

  • Die Leistung ist laut § 6 Abs. 1 Z 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
  • Die Kosten werden im Anschluss an die jeweilige Therapiestunde per Barzahlung oder EC-Karte beglichen, unabhängig von eventuellen Zusatzversicherungen.
  • Wenn Sie über eine private Voll- oder Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden.
  • Generell können Sie die Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzen.

 

 

 

 

Begleichung des Honorars

Das Honorar können Sie direkt am Ende der Sitzung bar oder mit EC-Karte bezahlen (gegen eine Rechnung) oder Sie erhalten am Ende des Monats eine Rechnung mit den Kontodaten.

 

Terminabsagen 

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher.

 

Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen muss die Sitzung mit dem normalen Stundensatz in Rechnung gestellt werden (§ 615 BGB).

 

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychologin bin ich nach § 37 des Psychologengesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich weder über Inhalte/Daten, noch über die Inanspruchnahme der Psychologischen Leistung an sich Auskunft geben darf.